Ihr Recht im Fokus

Nachstehend darf ich Neuigkeiten aus meiner anwaltlichen Praxis präsentieren: 

2024-06-21

Eherecht: Wer behält bei der Trennung das gemeinsame Haustier?

Haustiere sind treue Begleiter im Alltag und Seelengefährten in turbulenten Zeiten, etwa während einer Scheidung. Inmitten der emotionalen Wirren und der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens stellt sich die Frage: Wem gehört das geliebte Wesen?

Der Oberste Gerichtshof hat hierzu bereits Stellung bezogen. Grundsätzlich gilt: Während aufrechter Ehe erworbene Familientiere unterliegen der Aufteilung gemäß Ehegesetz. Im nachehelichen Aufteilungsverfahren wird das Haustier jener Person zugesprochen, die eine intensivere emotionale Bindung nachweisen kann. In diesem Zusammenhang ist an gemeinsam absolvierte Trainings, Tierarztbesuche oder die Fütterung zu denken. Allerdings können tierschutzrechtliche Bedenken dieses Prinzip aushebeln.

Nach aktueller Rechtsprechung sind Haustiere im Aufteilungsverfahren wie „Sachen“ zu behandeln. Das bedeutet auch: Die „Gefühle“ von Haustieren finden, nach einer Trennung, bei der Zuweisung keine Berücksichtigung – zumindest aus rechtlicher Sicht.
Wichtig ist es, spätestens ein Jahr nach rechtskräftiger Scheidung den Antrag auf Aufteilung zu stellen. Um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist es ratsam, eine einvernehmliche Lösung über den Verbleib der Haustiere zu treffen – natürlich je nach den individuellen Bedürfnissen des Tieres.

Um etwaige Unsicherheiten vorab zu minimieren, kann diesbezüglich bereits im Ehevertrag eine Regelung getroffen werden. Denn eine frühzeitige Klärung in gegenseitigem Einvernehmen reduziert die emotionale Belastung von Mensch und Tier.

Erschienen als “Rechtstipp” in den Niederösterreichischen Nachrichten.

DrStephanieAppl - 14:02:50 @ Printmedien